GEBÜHREN
Die Notargebühren richten sich seit dem 01.08.2019 nicht mehr
nach der Kostenordnung (KostO), sondern nach dem Gerichtskosten-
und Notargesetz (GNotKG). Um die Notarkosten für das jeweilige
vorzunehmende Rechtsgeschäft berechnen zu können, ist ein
Grundverständnis des Gesetzes erforderlich. So gibt es im
GNotKG, Wertgebühren, Festgebühren und Höchstgebühren, wobei
allerdings das Gebührensystem des GNotKG die Wertgebühren als
Grundsatz hat. Die Gebührenhöhe hängt demnach vom Geschäftswert
ab (§ 34 GNotKG).
Die Vorschriften über den Geschäftswert, die Gebührenhöhe und
den Kostenschuldner finden sich im Gesetzestext (§§ 1 – 131
GNotKG). Die Gebührensätze selbst sind dem Kostenverzeichnis
(KV-GNotKG) zu entnehmen, das als Anlage 1 dem Gesetz beigefügt
ist.
Beispielsrechnung für einen notariellen Grundstückskaufvertrag
Sachverhalt:
Der Verkäufer A verkauft an die Käuferin B ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 600.000 €. Das Grundbuch dieses Kaufgegenstandes ist in Abt. II. lastenfrei. In Abt. III ist jedoch noch die Finanzierungsgrundschuld des Verkäufers i.H.v. 500.000 € eingetragen. Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Fälligkeit des Kaufpreises nach Eintritt bestimmter Fälligkeitsvoraussetzungen (Vormerkung, Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht gemäß § 28 BauGB) einzuholen. Zwecks Kaufvertragserstellung (11 Seiten) nimmt der beurkundende Notar Grundbucheinsicht in das elektronische Grundbuch. Im Kaufvertrag wird zudem vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung (für die Grundschulden in Abt. III) und der Käufer alle übrigen Kosten trägt.
Kostenrechnung zum Kaufvertrag für den Käufer
Verzeichnis-Nr. | Tatbestand/Geschäftswert | Gebühr in EUR |
---|---|---|
Gebührensatz | Geschäftswert und Wertvorschriften | … |
Nr. 21100 (2,0) |
Beurkundungsverfahren, GW 600.000 €, Geschäftswert nach §§ 97 Abs.1, 47 GNotKG |
2.190,00 € |
Nr. 22110 (0,5) |
Vollzugsgebühr, GW 600.000 €, Geschäftswert nach § 112 GNotKG |
50,00 € |
Nr. 22115 (0,1) | Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 | 109,50 € |
Nr. 22200 (0,5) |
Nr. 22200 (0,5)Betreuungsgebühr, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach § 112 GNotKG |
547,50 € |
Nr. 32001 | Dokumentenpauschale (11 Seiten x 10 Abschriften) | 16,50 € |
Nr. 32005 | Post- und Telekommunikationspauschale | 20,00 € |
Nr. 32011 | Grundbucheinsicht (1 x) | 8,00 € |
Zwischensumme netto | 2.941,50 € | |
Nr. 32014 | Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 558,89 € |
Nr. 32015 | Sonstige Aufwendungen | 4,50 € |
Gesamtrechnung | 3.504,89 € |
Grundschuldbestellung des Käufers zwecks Refinanzierung
Verzeichnis-Nr. | Tatbestand/Geschäftswert | Gebühr in EUR |
---|---|---|
Nr. 21200 (1,0) |
Beurkundungsverfahren, GW 600.000 €, Geschäftswert nach § 53 GNotKG |
1.095,00 € |
Nr. 22200 (0,5) |
Betreuungsgebühr, GW 600.000 €, Geschäftswert nach § 112 GNotKG |
547,50 € |
Nr. 22114 (0,2) | Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 | 125,00 € |
Nr. 32001 | Dokumentenpauschale (8 Seiten x 5 Abschriften) | 6,00 € |
Nr. 32005 | Post- und Telekommunikationspauschale | 20,00 € |
Zwischensumme netto | 1.793,50 € | |
Nr. 32014 | Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 340,77 € |
Nr. 32015 | Sonstige Aufwendungen | 4,50 € |
Gesamtrechnung | 2.138,77 € |
Kostenrechnung für die vom Verkäufer geschuldete Lastenfreistellung
Nr. 22110 (0,5) |
Vollzugsgebühr abzügl. 50,00 €, GW 600.000 €, Geschäftswert nach § 53 GNotKG |
497,50 € |
Nr. 32014 | Umsatzsteuer i.H.v. 19% | 94,53 € |
Gesamtrechnung | 592,03 € |