Die Notargebühren richten sich seit dem 01.08.2019 nicht mehr nach der Kostenordnung (KostO), sondern nach dem Gerichtskosten- und Notargesetz (GNotKG). Um die Notarkosten für das jeweilige vorzunehmende Rechtsgeschäft berechnen zu können, ist ein Grundverständnis des Gesetzes erforderlich. So gibt es im GNotKG, Wertgebühren, Festgebühren und Höchstgebühren, wobei allerdings das Gebührensystem des GNotKG die Wertgebühren als Grundsatz hat. Die Gebührenhöhe hängt demnach vom Geschäftswert ab (§ 34 GNotKG).
Die Vorschriften über den Geschäftswert, die Gebührenhöhe und den Kostenschuldner finden sich im Gesetzestext (§§ 1 – 131 GNotKG). Die Gebührensätze selbst sind dem Kostenverzeichnis (KV-GNotKG) zu entnehmen, das als Anlage 1 dem Gesetz beigefügt ist.

Beispielsrechnung für einen notariellen Grundstückskaufvertrag

Sachverhalt:

Der Verkäufer A verkauft an die Käuferin B ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 600.000 €. Das Grundbuch dieses Kaufgegenstandes ist in Abt. II. lastenfrei. In Abt. III ist jedoch noch die Finanzierungsgrundschuld des Verkäufers i.H.v. 500.000 € eingetragen. Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Fälligkeit des Kaufpreises nach Eintritt bestimmter Fälligkeitsvoraussetzungen (Vormerkung, Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht gemäß § 28 BauGB) einzuholen. Zwecks Kaufvertragserstellung (11 Seiten) nimmt der beurkundende Notar Grundbucheinsicht in das elektronische Grundbuch. Im Kaufvertrag wird zudem vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung (für die Grundschulden in Abt. III) und der Käufer alle übrigen Kosten trägt.

Kostenrechnung zum Kaufvertrag für den Käufer

Verzeichnis-Nr. Tatbestand/Geschäftswert Gebühr in EUR
Gebührensatz Geschäftswert und Wertvorschriften
Nr. 21100 (2,0) Beurkundungsverfahren, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach §§ 97 Abs.1, 47 GNotKG
2.190,00 €
Nr. 22110 (0,5) Vollzugsgebühr, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach § 112 GNotKG
50,00 €
Nr. 22115 (0,1) Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 109,50 €
Nr. 22200 (0,5) Nr. 22200 (0,5)Betreuungsgebühr, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach § 112 GNotKG
547,50 €
Nr. 32001 Dokumentenpauschale (11 Seiten x 10 Abschriften) 16,50 €
Nr. 32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Nr. 32011 Grundbucheinsicht (1 x) 8,00 €
Zwischensumme netto 2.941,50 €
Nr. 32014 Umsatzsteuer i.H.v. 19% 558,89 €
Nr. 32015 Sonstige Aufwendungen 4,50 €
Gesamtrechnung 3.504,89 €

Grundschuldbestellung des Käufers zwecks Refinanzierung

Verzeichnis-Nr. Tatbestand/Geschäftswert Gebühr in EUR
Nr. 21200 (1,0) Beurkundungsverfahren, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach § 53 GNotKG
1.095,00 €
Nr. 22200 (0,5) Betreuungsgebühr, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach § 112 GNotKG
547,50 €
Nr. 22114 (0,2) Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 125,00 €
Nr. 32001 Dokumentenpauschale (8 Seiten x 5 Abschriften) 6,00 €
Nr. 32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 1.793,50 €
Nr. 32014 Umsatzsteuer i.H.v. 19% 340,77 €
Nr. 32015 Sonstige Aufwendungen 4,50 €
Gesamtrechnung 2.138,77 €

Kostenrechnung für die vom Verkäufer geschuldete Lastenfreistellung

Nr. 22110 (0,5) Vollzugsgebühr abzügl. 50,00 €, GW 600.000 €,
Geschäftswert nach § 53 GNotKG
497,50 €
Nr. 32014 Umsatzsteuer i.H.v. 19% 94,53 €
Gesamtrechnung 592,03 €